AGBs der Rüdiger Hülskamp Systemische Beratung
Rüdiger Hülskamp Systemische Beratung (Im Folgenden RHSB genannt)
Postfach 26 15 12
20505 Hamburg
Stand: 12.12.2024
- Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die Beratung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin durch die Rüdiger Hülskamp Systemische Beratung -im Folgenden RHSB genannt- in Bezug auf die Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer Entscheidungen und Vorhaben ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Erteilung des Auftrages und nach einer aktiven Zustimmung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, es sei denn es werden davon abweichende Regelungen vereinbart.
1.2 Die Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin spätestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt und auf der Homepage der RSHB veröffentlicht (www.huelskamp-systemische-beratung.de). Widerspricht der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als vom Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin genehmigt.
- Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des Auftrages ist die im Auftrag bezeichnete Beratungstätigkeit der RHSB. Der Beratungsauftrag kommt bei Vereinbarung eines Termins zur Abnahme der Leistung, durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder einen gesonderten Vertrag, zustande.
2.2 Soweit nicht anders vereinbart, kann sich die RHSB zur Auftragsausführung sachverständiger und erfahrener Berater*innen oder Unterauftragnehmer*innen bedienen, wobei die RHSB dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gegenüber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Die RHSB hat dem Auftrag entsprechend ausgebildete und mit dem nötigen Fachwissen versehene Berater*innen einzusetzen. Im Übrigen entscheidet die RHSB nach eigenem Ermessen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin, welche Berater*innen eingesetzt oder ggf. ausgetauscht werden.
- Leistungsänderungen
3.1 Die RHSB ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin Rechnung zu tragen, sofern der RHSB dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
3.2 Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Auftragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der RHSB oder den Zeitplan, vereinbaren der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin und die RHSB eine angemessene Anpassung der Auftragsbedingungen.
3.3 Rücktritt und Terminstornierung durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin
Bei Rücktritt vom Auftrag oder Stornierung verbindlich vereinbarter Termine (z. B. Seminare, Fortbildungen, Qualifizierungen, Tagungen, Workshops, Coachings) durch den Auftraggeber entsteht der RHSB folgender Anspruch, unabhängig von einer Neuterminierung:
Ab Auftragserteilung 10 %, des vereinbarten Honorars zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Absage bis zu 10 Werktage vor Beginn des vereinbarten Termins 40 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Absage bis zu 5 Werktage vor Beginn des vereinbarten Termins 90 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Verstreichen des Termins ohne Absage 100 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Für den Fall, dass ein*e Berater*in der RHSB einen Termin wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann, kann dieser bei diesem Auftrag nicht von der RHSB durch eine*n andere*n Berater*in ersetzt werden. Der vereinbarte Termin wird dann in Abstimmung mit dem/der Auftraggeber*in verschoben.
3.5 Für den Fall, dass die für eine von der RHSB angebotene Qualifizierungsmaßnahme ausreichende Teilnehmer*innenzahl nicht rechtzeitig zustande kommt, ist die RHSB berechtigt, bei Erstattung aller bereits von den Teilnehmer*innen geleisteten Zahlungen die Veranstaltung abzusagen oder die Anzahl der durchführenden Berater*innen entsprechend anzupassen. Die Absage erfolgt schriftlich an die vom Teilnehmenden angegebene E-Mail-Adresse per E-Mail.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Das Honorar für die Leistungen der RHSB wird nach den für die Tätigkeiten tatsächlich aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Neben dem Honoraranspruch für erbrachte Leistungen hat die RHSB Anspruch auf den Ersatz von Auslagen (u. a. Reise- und Übernachtungskosten). Die Kosten für die Erstellung von Foto- und/oder Ergebnisprotokollen werden separat abgerechnet, soweit dies nicht anders, z. B. als Inklusivleistung vereinbart worden ist. Zur Aufstellung der zu erwartenden Kosten und der Inklusivleistungen erhält die/der Auftraggeberin vorab ein entsprechendes Angebot. Sollten die Aufwendungen höher ausfallen, als in dem Angebot veranschlagt, informiert der Auftragnehmer vorab den/die Auftraggeber*in und holt seine/ihre Zustimmung ein. Es können vom Auftragnehmer nur die im Angebot dargestellten und/oder die durch die/den Auftraggeber*in genehmigten Leistungen abgerechnet werden.
4.2 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer zahlbar. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Schweigepflicht und Datenschutz (siehe Datenschutzbestimmung der RHSB)
- Haftung
6.1 Die RHSB haftet dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von der RHSB bzw. deren Berater*innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.
6.3 Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Vorschriften auch bei von der RHSB vorgeschlagenen bzw. angebotenen Leistungen ist ausschließlich der Auftraggeber bzw. Auftraggeberin verantwortlich.
6.4 Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin gegenüber der RHSB verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung.
- Nutzungs- und Urheberrechte
7.1 Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen und der Beratungsergebnisse für mit dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin verbundene Unternehmen und Organisationen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber*in und der RHSB.
7.2 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die RHSB Urheber, sofern dadurch nicht die Rechte Dritter berührt werden. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin erhält in diesen Fällen das in 7.1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschrankte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
7.3 Die von der RHSB dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Seminarunterlagen, Arbeitsaufträge und -papiere, Handouts, Checklisten) sind geistiges Eigentum der RHSB und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der RHSB kopiert und/oder Dritten zugänglich gemacht werden.
7.4. Mit vollständiger Zahlung des mit der RHSB vereinbarten Honorars, erhält der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin an den von der RHSB selbst erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht die Erzeugnisse für seine interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen sowie zu bearbeiten. Bei PR-Dienstleistungen erhält der Kunde darüber hinaus das Recht, die Arbeitserzeugnisse für externe Kommunikationszwecke zu verwenden. Die RHSB erhält das Recht, die Arbeitsergebnisse zu archivieren und das bei der Erarbeitung der betroffenen Erzeugnisse erworbene Know-how uneingeschränkt weiter zu nutzen. Darüber hinaus sichert die RHSB zu, weder das Original oder Kopien der Erzeugnisse weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben. Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers sowie die vereinbarte Vertraulichkeit werden gewahrt.
- Schlussbestimmungen
8.1 Für alle Ansprüche aus dem Auftrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem nicht öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.
8.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Auftrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden bestehen nicht.
8.4 Sollte eine der Bestimmungen nichtig, anfechtbar oder aus sonstigem Grunde unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Die RHSB und der Auftraggeber verpflichten sich in einem solchen Fall, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem angestrebten Zweck möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.